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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines

Die Yuuki Management Consulting GmbH (im Folgenden „Yuuki“), erbringt für Ihre Kunden vielfältige Beratungs- und andere Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (im Folgenden „Leistungen“).

Allen Leistungen im Rahmen unserer Werk- und Dienstleistungen liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen" (im Folgenden „AGB“) der zugrunde.

Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Yuuki schriftlich bestätigt wurden.

Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs.

Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Yuuki.

Die AGBs von Yuuki gelten auch dann, wenn Yuuki in Kenntnis entgegenstehender abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos durchführt.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch Yuuki kommt ausschließlich schriftlich zustande.

Yuuki hält sich an Ihre Angebote für zwei (2) Wochen ab dem auf dem Angebotsschreiben angegebenen Datum gebunden.

Angebote von Kunden können von Yuuki innerhalb von zwei (2) Wochen ab dem auf dem Angebotsschreiben des Kunden angegebenen Datum angenommen werden.

§3 Rangfolge

Die einzelnen Regelungswerke stehen in folgender Rangfolge:

a) vertragliche Vereinbarungen zwischen Yuuki und dem Kunden,

b) Leistungsbeschreibung von Yuuki,

c) AGB von Yuuki.

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt.

§4 Leistungsumfang

Die Leistungspflicht von Yuuki beschränkt sich auf den Einsatz des nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages von einem entsprechend spezialisierten Unternehmen zu erwartenden Know-hows.

§5 Leistungserbringung

Yuuki-Mitarbeiter arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche. Sofern die Arbeit ganz oder teilweise nicht bei Yuuki erbracht wird, stellt der Kunde sicher, dass die Yuuki-Mitarbeiter 40 Stunden pro Woche arbeiten können, d.h., er gewährt Zutritt zu den Räumen und der relevanten Ausrüstung. Soweit dies nicht erfolgt, hat der Kunde gleichwohl die vollen 40 Stunden pro Woche und Mitarbeiter zu vergüten, sofern Yuuki zur Leistung bereit und imstande ist.

Sofern auf den Wunsch des Kunden hin Yuuki den Mitarbeiter anweist, Überstunden zu leisten, wird eine entsprechende Vergütung nach dem im folgenden abgebildeten Plan zusätzlich zu dem vereinbarten Tarif gezahlt.

Tag

Uhrzeit

Zuschlag

Montag – Freitag

20:00 Uhr bis 07:00 Uhr

50%

Samstag

00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

50%

Sonntag

00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

100%

Eine Verpflichtung von Yuuki zur Leistungserbringung besteht lediglich innerhalb der gesetzlichen, insbesondere arbeitsrechtlich zulässigen Grenzen.

§6 Leistungs- bzw. Lieferzeit

Soweit in der vertraglichen Vereinbarung oder im Rahmen ihrer Ausführung Daten für das Erbringen bzw. Übergeben von Leistungen von Yuuki genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Zieltermine, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Soweit sich die Grundlagen für deren Berechnung ändern, ist Yuuki berechtigt, eine angemessene Anpassung zu verlangen. Dies gilt auch, sofern der Kunde Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß erbringt.

Der Beginn einer von Yuuki angegebenen Leistungs- bzw. Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Die Einhaltung von Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen von Yuuki setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Yuuki berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§7 Preise- Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Leistungen von Yuuki ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den vereinbarten Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive Reise- und Unterbringungskosten sowie Spesen. Diese sind von dem Kunden zusätzlich zu zahlen.

Die vereinbarten Preise enthalten ebenfalls nicht etwaige von regionalen, nationalen oder internationalen Behörden erhobene Gebühren. Diese Gebühren rechnet Yuuki zusätzlich ab.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Soweit im Rahmen von Yuuki zu erbringender Leistungen eine Entscheidung bzw. Mitwirkung des Kunden oder seiner für ihn tätigen Personen erforderlich ist und Yuuki durch eine Verzögerung dieser Entscheidung bzw. Mitwirkung gehindert ist, weiter zu arbeiten, wird die anfallende Wartezeit dem Kunden als Arbeitszeit berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Soweit nicht anders vereinbart, wird Yuuki monatlich auf der Basis eines entsprechenden Leistungszeitnachweises (auf Stunden-Basis) Rechnung stellen. Die Rechnung ist sofort fällig und vom Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Datum der Rechnungsstellung zu begleichen. Soweit er dies nicht tut, befindet er sich ohne weiteres in Verzug.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Yuuki berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche aufgrund Zahlungsverzuges, z.B. aufgrund einer höheren Zinsbelastung oder entstandener angemessener Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.

Yuuki ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zu erbringenden Leistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. Yuuki bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen bzw. Leistungen oder Entgelte an; dabei weist Yuuki den Kunden ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail auf das Recht hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt.

§8 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird grundsätzlich für die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit geschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Laufzeit geschlossen, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung unter Beachtung einer dreimonatigen Frist zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern keine Laufzeit vereinbart wird, findet § 649 BGB Anwendung, sofern Yuuki werkvertragliche Leistungen erbringt.

Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund ist für Yuuki insbesondere gegeben:

  • wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug gerät,
  • wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät,
  • wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung verstößt,
  • wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

Im Falle einer Kündigung gemäß werden alle Forderungen von Yuuki mit sofortiger Wirkung fällig.

§9 Pflichten des Kunden und Übergabe bzw. Abnahme von Leistungen

Die Pflichten des Kunden ergeben sich in erster Linie aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Yuuki die entstandenen Kosten zu erstatten;
  • die Leistungen von Yuuki nicht missbräuchlich und ausschließlich nur im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken- und Namens- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter, zu verletzen.

Der Kunde wird Yuuki rechtzeitig und vollständig mit allen nützlichen und notwendigen Daten und Informationen ausstatten, die für eine Erfüllung der Pflichten aus der vertraglichen Vereinbarung erforderlich oder sinnvoll sind und mit Yuuki insoweit kooperieren, als insofern des Kunden Mitarbeit vernünftigerweise erwartet werden kann. Der Kunde informiert Yuuki über organisatorische oder personelle sowie fachliche Entwicklungen und/oder Veränderungen, die für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung von Interesse sind.

Sofern die Parteien vereinbaren, dass die Arbeit teilweise oder ganz in anderen Räumen als denen von Yuuki ausgeführt werden soll, verpflichtet sich der Kunde dazu, für die Yuuki-Mitarbeiter adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und die Mitarbeiter mit der relevanten Ausrüstung auszustatten, die sie für die effektive Ausführung ihrer Arbeit benötigen.

Der Kunde stellt Yuuki von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich derjenigen der Mitarbeiter von Yuuki, die Schäden in Verbindung mit der Ausführung der vertraglichen Vereinbarung erleiden, welche durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden bzw. gefährliche Situationen in dem Unternehmen des Kunden verursacht wurden.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Yuuki und Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten und sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Kunde stellt Yuuki insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei.

Soweit Yuuki für den Kunden Software erstellt oder Software oder andere Produkte übergibt, ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung und die Anwendung dieser Software und/oder Produkte. Er ist zudem für die Wartung und ein angemessenes Systemmanagement verantwortlich, soweit nicht Yuuki diese Verpflichtungen in einer ausdrücklichen Vereinbarung übernommen hat. Für Software oder Produkte dritter Parteien gelten grundsätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Berechtigten.

Soweit Yuuki für den Kunden Software erstellt oder andere abnahmepflichtige Leistungen erbringt, hat der Kunde diese unverzüglich abzunehmen. Er darf die Abnahme nicht verweigern, wenn die Software oder Leistung nur unwesentliche Mängel aufweist.

Schulungs-, Beratungs-, Unterstützungs- und Serviceleistungen sind nicht abnahmefähig und -bedürftig.

Dokumente (insbesondere Konzepte, Spezifikationen und Präsentationen) werden dem Kunden zur Überprüfung auf ihre Vertragsgemäßheit übergeben. Der Kunde teilt Yuuki innerhalb von einer Frist von zehn Werktagen soweit notwendig Verbesserungsbedarf mit. Änderungen im Rahmen berechtigter Verbesserungsvorschläge wird Yuuki innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zehn Werktage einarbeiten. Die entsprechend überarbeiteten Dokumente gelten sodann mit Übergabe als vertragsgemäß erstellt.

Bei kaufvertraglichen Leistungen obliegt dem Kunden eine unverzügliche Prüfungs- und Rügepflicht.

§10 Entwicklung von Individualsoftware

Yuuki stehen sämtliche Rechte an der für den Kunden erstellten Software sowie des an dem Kunden übergebenen Material (insbesondere Dokumentation) zu. Dies bezieht sich insbesondere – aber nicht nur – auf Urheber- und Erfinderrechte sowie gewerbliche Schutzrechte.

Yuuki übergibt die Software im Quellcode (source code) an den Kunden und räumt diesem mit vollständiger Zahlung an der Software und der Dokumentation ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Soweit Yuuki Software anderer Hersteller in die für den Kunden erstellte Software integrieren will, erwirbt Yuuki zuvor im Namen und auf Rechnung des Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte an der fremden Software und informiert den Kunden hierüber. Eine weitergehende Verantwortlichkeit von Yuuki bezüglich der Rechte an dieser fremden Software besteht nicht.

Soweit ein Dritter bzgl. eigener Rechte an der von Yuuki für den Kunden entwickelten Software oder dem vertragsgemäß übergebenen Material Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht, stellt Yuuki den Kunden von diesen Ansprüchen frei, vorausgesetzt, der Kunde informiert Yuuki unverzüglich und umfassend über die geltend gemachten Ansprüche, den Anspruchsteller und sonstige wesentliche Umstände und tritt alle ihm zustehenden Rechte für die Rechtsverteidigung an Yuuki ab. Yuuki übernimmt in diesem Fall die Entscheidung, ob unter zumutbarer Wahrung berechtigter Interessen des Kunden eine Verteidigung gegen diese Ansprüche stattfinden soll.

Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass ein von Yuuki an den Kunden übergebenes Produkt Rechte Dritter verletzt, so wird Yuuki nach eigener Wahl dieses Produkt unter Rückerstattung des Kaufpreises nach Abzug eines angemessenen Anteils für die durch den Kunden erfolgte Nutzung zurücknehmen oder auf andere Weise dafür sorgen, dass der Kunde weiterhin uneingeschränkt im Rahmen des Zweckes der vertraglichen Vereinbarung die Nutzung des Produktes fortsetzen kann. Gleiches gilt, wenn Yuuki auf eine rechtliche Auseinandersetzung verzichtet und sich anderweitig mit dem Anspruchsteller einigt.

§11 Eigentumsvorbehalt

Alle Leistungsgegenstände, die Yuuki im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übergibt, verbleiben solange im Eigentum von Yuuki, bis der Kunde sämtliche ihm nach der vertraglichen Vereinbarung obliegende Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, erfüllt.

§12 Wartung der Software

Im Falle des Abschlusses eines gesonderten Wartungsvertrages zwischen Yuuki und dem Kunden, wird Yuuki die Wartung der Software gemäß diesem Wartungsvertrag durchführen.

Ohne den Abschluss eines gesonderten Wartungsvertrages ist Yuuki außerhalb der Gewährleistung im Sinne des § 13 nicht zur Wartung der von ihr erstellten oder verkauften Software verpflichtet. Sofern die Parteien keinen Wartungsvertrag bezüglich der Yuuki-Software zum Zeitpunkt der Übergabe der Software geschlossen haben, ist Yuuki nicht verpflichtet, einen solchen Wartungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen.

§13 Gewährleistung

Yuuki gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die von ihr erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Vertragszweck aufheben oder mindern.

Yuuki sichert bei dem Testen von Software nicht zu, sämtliche möglicherweise vorhandenen Fehler einer getesteten Software zu erkennen.

Im Falle der Erbringung von Beratungsleistungen hat der Kunde Yuuki eine angemessene Zeit zur Nachbesserung und Überarbeitung ihrer Ergebnisse für den Fall zu gewähren, dass Yuuki bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt hat, deren Berücksichtigung nach verständiger Würdigung üblicherweise im Rahmen der zur Erbringung der Leistung unerlässlich ist.

Allein die Nichteinhaltung eines Zieldatums oder eines Übergabetermins im Sinne des §6 durch Yuuki setzt Yuuki nicht in Verzug, soweit Yuuki die Verspätung nicht verschuldet hat. Yuuki schließt insbesondere jegliche Haftung für solche Verspätungen aus, die der Kunde zu vertreten hat.

Im Rahmen der Entwicklung von Software sind sich die Parteien einig, dass Software grundsätzlich, und somit auch die von Yuuki entwickelte, nicht fehlerfrei sein kann und ist. Dies vorausgeschickt, gilt für das Vertragsverhältnis der Parteien: Die Software hat einen Fehler, wenn die Hauptfunktionen der schriftlich vereinbarten Funktionalität nicht im Wesentlichen gegeben sind. Yuuki wird die Software mit gebotener Sorgfalt entwickeln und dabei das Auftreten von Fehlern nach bestem Wissen vermeiden. Soweit keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, ist Yuuki im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Fehler in der Software nach bestem Wissen unverzüglich nach Fertigstellung zu beheben; sofern ein Abnahmetest vereinbart worden ist, unverzüglich nach Abnahme. Gelingt Yuuki die Behebung des Fehlers in angemessener Zeit nicht, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit sich der Fehler nur auf einen Teil der entwickelten Software bezieht und der Kunde die anderen Teile auch ohne den fehlerhaften sinnvoll nutzen kann, hat er nur Anspruch auf Gewährleistung in Bezug auf den fehlerhaften Teil.

Die Verpflichtung zur Gewährleistung von Yuuki beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.

Eine Beauftragung von Drittfirmen welche ohne Rücksprache Änderungen an Produkten durchführen und/oder der Zugriff und/oder die Veränderung von erbrachten Leistungen führt zu einem sofortigen Erlöschen jeglicher Garantie-, Gewährleistungs- und/oder Servicedienstleistung.

§14 Haftung

Für Personenschäden sowie bei Übernahme einer Garantie haftet Yuuki unbeschränkt.

Für sonstige Schäden haftet Yuuki nur, wenn der Schaden von Yuuki, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Yuuki haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung einer vereinbarten Beschaffenheit, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von Yuuki, insbesondere für indirekte und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc., ist ausgeschlossen.

Soweit Yuuki Software für den Kunden erstellt, haftet Yuuki dann nicht für deren Funktionsfähigkeit, wenn und soweit diese im Quellcode (source code) übergeben worden ist und der Kunde oder ein Dritter Änderungen an der Software vorgenommen hat. Yuuki ist nicht zur Gewährleistung für Fehler verpflichtet, die auf solche Änderungen zurückgehen. Soweit ein Wartungsvertrag besteht, ist der Kunde verpflichtet, Yuuki von an der Software vorgenommenen Änderungen, auch wenn diese durch Dritte geschehen, unverzüglich zu unterrichten. Die Unterrichtung soll schriftlich erfolgen.

Yuuki haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht gegenüber Dritten, soweit Yuuki eine solche Haftung nicht ausdrücklich übernommen haben sollte.

Yuuki haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht für Leistungen, die Dritte – beispielsweise weitere Software-Beratungsunternehmen – auf der Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erbringen.

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Erbringung der letzten Dienstleistung bzw., sofern eine solche stattfand oder vereinbart war, ab Abnahme.

Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, für das arglistige Verschweigen von Fehlern und für die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie aufgrund eventueller anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§15 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Yuuki die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen - hat Yuuki Verzögerungen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Yuuki, die Lieferung bzw. Leistung während der Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, nicht zu erbringen.

Sofern ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage anhält, bzw. sofern feststeht, dass die weitere Ausführung unmöglich ist, sind die Parteien berechtigt, die Vereinbarung schriftlich aufzulösen, ohne dass die jeweils andere Partei Schadensersatzansprüche deswegen geltend machen kann. Die Pflicht des Kunden, die bereits geleisteten Arbeiten anteilig zu bezahlen, bleibt unberührt.

§16 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von Yuuki kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus ein und demselben Vertragsverhältnis zu.

§17 Abwerbung von Mitarbeitern

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, bei der jeweils anderen Partei beschäftigte Arbeitnehmer oder anderweitig beschäftigte Personen während der Laufzeit der Vereinbarung und innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung nicht zu beschäftigen, ihnen keine Arbeitsverträge anzubieten oder die genannten Personen in anderer Weise abzuwerben.

§18 Geheimhaltungspflicht

Die Parteien verpflichten sich, Know-how, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige Kenntnisse, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erworben haben, nicht Dritten gegenüber preiszugeben oder an Dritte weiterzugeben, sie insbesondere nicht zur Grundlage anderer Verträge zu machen. Die Parteien haben die für sie tätigen Personen entsprechend zu verpflichten. Dies gilt nicht, wenn die jeweils andere Partei zuvor ihre schriftliche Zustimmung zur Weitergabe gibt, die Informationen öffentlich bekannt sind oder nachträglich ohne Verstoß der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages für drei Jahre bestehen.

Soweit Yuuki vom Kunden Material zur Verfügung gestellt bekommen hat, wird sie dieses unmittelbar nach Abschluss zurückgeben oder vernichten, soweit der Kunde dies fordert. Yuuki bleibt jedoch vorbehalten, Material, das zur Dokumentation unter Einschluss der Überprüfung der Geltendmachung von eigenen Rechten oder der Abwehr fremder Rechte dienlich ist, unter Wahrung bestehender Vertraulichkeitsverpflichtungen aufzubewahren.

Der Kunde gestattet Yuuki, seinen Namen für Werbezwecke in angemessener Form zu verwenden.

§19 Datenschutz – Einsichtnahme

Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Yuuki seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

Yuuki darf personenbezogene Daten des Kunden insbesondere erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über die Leistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).

Der Kunde willigt darin ein, dass Bestandsdaten durch Yuuki erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist.

§20 Sonstige Bestimmungen

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Yuuki abtreten.

Alle bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niederzulegen.

Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Soweit kein Fall gesetzlich bestimmter Schriftform vorliegt und sofern keine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung der Parteien getroffen wurde, genügt ein Telefax der Schriftform, nicht aber eine E-Mail ohne digitale Signatur.

Sollte eine Bestimmung des jeweiligen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke bestehen oder auftreten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine rechtliche wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen oder lückenhaften Klausel möglichst nahe kommt.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung der Hauptsitz von Yuuki.

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Hauptsitz von Yuuki.

 

 

AGBs Stand 2017.06a